Garantie
Die VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH Produkte wurden im Rahmen der Qualitätssicherung strengen Kontrollen unterworfen und dabei sorgfältig geprüft und getestet.
Die VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH gewährt allen Kunden, die unmittelbar von VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH elektronische Schweißgeräte und/oder Plasmaschneider erwerben, zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine dreijährige/fünfjährige Haltbarkeitsgarantie*) im Sinne des § 443 BGB nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen.
1. Garantiegeber
Garantiegeber ist das Unternehmen:
VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH
Hansestrasse 101
51149 Köln
Telefon: +49 (0)2203 5710150
E-Mail: info@vector-welding.com
www.vector-welding.com
Die Garantie ist gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt europaweit.
3. Sachlicher Geltungsbereich
Die dreijährige/fünfjährige Garantie gilt nur für elektronische Schweißgeräte und Plasmaschneider.
4. Technischer Geltungsbereich
Die Garantie umfasst die in 11. genannten Bauteile. Sie erstreckt sich nicht auf das Gehäuse und seine äußeren Bestandteile und Anschlussteile, wie zum Beispiel bei Schweißgeräten das Schlauchpaket oder die Massezange. Sie erstreckt sich auch nicht auf mitgeliefertes Zubehör, das keine Verwendung im Geräteinneren findet.
5. Nachlieferungsbefugnis
VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH ist berechtigt, anstelle der Reparatur ein neues Gerät zu liefern.
6. Ausschluss weitergehender Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz
Weitergehende Ansprüche aus der Garantie bestehen nicht. Insbesondere bestehen keine Ansprüche auf Schadenersatz und hierbei insbesondere nicht auf den Ersatz von Folgeschäden.
7. Dauer und Beginn der Garantie
Die Garantiezeit beträgt drei/fünf Jahre*) und beginnt mit dem Rechnungsdatum.
8. Verhältnis zu gesetzlicher Gewährleistung
Die Garantie gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen. Diese werden durch die Garantie in keiner Weise eingeschränkt.
9. Geltendmachung
Die Garantie ist für Kunden, die direkt bei VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH gekauft haben, geltend zu machen, indem das Reparaturverlangen in Textform (Brief oder Email) an VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH gerichtet wird und das Gerät gleichzeitig an die in 1. genannte Adresse übersandt wird. Kunden, die ein VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH Schweißgerät oder Plasmaschneider bei einem von VECTOR autorisiertem Händler erworben haben, richten ihre Anfrage an den Händler. Zur Geltendmachung der Garantie ist in beiden Fällen die Vorlage der Original Rechnung, aus der die Seriennummer des Gerätes hervorgeht, Voraussetzung.
10. Versandkosten
Die Kosten des Hin- und Rückversandes im Garantiefall trägt der Kunde.
11. Garantieleistungen
Die Garantie umfasst im ersten, zweiten und dritten Jahr den kostenlosen Ersatz der Teile sowie die Arbeitszeit – im vierten und fünften Jahr das Reparatur notwendige Material.
*) 5 Jahre Garantie auf
- Haupttransformator
- Ausgangsdrossel
- Sekundärgleichrichter
*) 3 Jahre Garantie auf
- Stromquelle
- Drahtvorschübe
- Kühlgeräte
12. Garantieausschluss
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch einen nicht sachgerechten Umgang mit dem Gerät entstanden ist. Wurde das Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet und es tritt im Zuge dessen ein Mangel auf, so greift die Garantie nicht. Die Garantie ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Kunde die Gebrauchsanleitung nicht beachtet hat oder selbst Reparaturarbeiten im Inneren des Gerätes vorgenommen hat. Die Garantie ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel durch ein zufällig von außen wirkendem Ereignis herbeigeführt wurde.
13. Garantie Inanspruchnahme
Bei Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte ausschließlich an VECTOR WELDING® TECHNOLOGY GmbH oder einen von VECTOR WELDING® autorisierten Partner.
Durch den Austausch oder die Reparatur wird die Garantiezeit nicht verlängert. Ein Anspruch auf die Stellung eines Leih- oder Ersatzproduktes während der Reparatur bzw. Austauschdauer besteht nicht.